Demokratieversagen – ein Wutausbruch

Geht es nur mir so, wenn ich vor Wut über den Umgang der Demokratinnen und Demokraten mit der AfD manchmal am liebsten in den Teppich beißen würde?

Parteitage

Da müssen zehntausende Menschen nach Erfurt fahren, um wenigstens den Versuch zu unternehmen, den Parteitag einer faschistischen Partei zu verhindern. Dafür werden sie vorab von Vertreter/innen mittiger Parteien verwarnt, ja nicht zu böse zu sein – keine Blockaden, keine Gewalt, keine schlimmen Worte…. Dafür werden sie von studierten Politikwissenschaftlern ‚strategisch‘ kritisiert, weil sie die AfD ja immer wieder ins Zentrum spielen würden (!) – echt jetzt, im DLF gehört. Dafür werden sie sie harschen Polizeimaßnahmen ausgesetzt, während die Delegierten der Nazipartei begleitet von Polizeifahrzeugen wohlbehütet zum Tagungsgebäude geleitet werden. Und das Ganze begleitet eine Medienlandschaft, die der Massenprotest inhaltlich überhaupt nicht und praktisch nur so lange interessiert, wie es zu Blockaden oder Straftaten (fliegende Plastikflaschen, Pyrotechnik oder so) kommt. Um dann wieder schnell Prozentpünktchen zwischen den Wahlergebnissen von Weidel und Czupalla zu analysieren…. So viel zur ‚dritten Gewalt‘… (Stimmt es eigentlich, dass Springers Döpfner den Kanzler zur Zusammenarbeit mit der AfD drängt, seinen Blätterwald danach ausrichtet und dem Kanzler droht? Weiß noch jemand, wer Hugenberg war? Der Medienmogul der 20er und 30er Jahre, der Hitler den Weg zur Macht bereitete?)

Nazis klopfen an

Und das alles findet statt, während im Herbst die reale Gefahr besteht, dass eine faschistische Partei ein Bundesland regiert oder mit einer allzeit bereiten CDU eine wie auch immer geartete Kooperation eingeht. Oder um es noch klarer zu formulieren: 2026 bietet 93 Jahre nach der Machtergreifung den Nazis ein weiteres Mal die Gelegenheit, über den Weg demokratischer Wahlen an die Macht zu kommen.
Hatten wir Jahren davor noch eher theoretisch gewarnt, scheint es jetzt real machbar (oder wählbar) zu sein. Und zur Erinnerung: Ein Vorgeplänkel war das Abstimmungsangebot des damaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Merz an die AfD kurz vor der Bundestagswahl 2025 und sein EVP-Parteikollege Weber (CSU) im Europaparlament hat das Abstimmen mit den Nazis bereits zum Normalzustand in Brüssel gemacht. Also: Bereit sind sie!

Arbeitsverweigerung

Der gern beschworene antifaschistische Gehalt des Grundgesetzes wird vom Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung mit Füßen getreten. Ein weiteres Mal zur Erinnerung: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ § 21 Abs 2 GG und: „Der Antrag auf Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig (Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes) oder von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist (Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes), kann von dem Bundestag, dem Bundesrat oder von der Bundesregierung gestellt werden.“ (BVerfGG § 43 Abs 1 Satz 1)
Die Gefahr einer Regierungsbeteiligung von Faschisten ist aktuell so real, dass Landesverfassungsgerichte und Landesregierungen ernsthafte Diskussionen führen (oder im besseren Fall sogar Entscheidungen herbeiführen), wie sie im Falle einer AfD-Regierung den Bestand demokratischer Institutionen sichern können. Aber die einzig logische und seit Jahren überfällige Konsequenz schließen sie nach wie vor aus, nämlich unverzüglich den Weg eines Verbotsverfahrens zu beschreiten.

Geschichte ist lehrsam, man muss sie aber auch kennen

Geschichte ist bereits geschehen, d.h. da gibt es keinen zweiten Versuch und kein Irrtum ist möglich: Die Kapitulation des Bürgertums in der Weimarer Republik ist auch eine Geschichte des Versagens der demokratischen Institutionen. Das historische Versagen der Parteien und der Regierungen der Weimarer Republik, der Ausfall der Gerichtsbarkeit als demokratisches Korrektiv, das Überlaufen großer Teile des Mittelstandes, der Institutionen, der Wirtschaft, des Militärs in die Arme der Nationalsozialisten sollte eigentlich Lehrmaterial genug sein, diesen Weg des Versagens nicht noch einmal zu beschreiten.

Preußische Denkschrift 1930

Schon 1930 gab es eine juristische Bewertung, die ein Verbot der NSDAP nahelegte, die sog. Preußische Denkschrift, verfasst – u.a. von Robert Kemper, der dann nach 1945 als stellvertretender Chefankläger in den Nürnberger Prozessen gegen die Hauptkriegsverbrecher der NS-Zeit antrat.
Die Erkenntnisse: Die NSDAP strebt die Beseitigung der demokratischen Weimarer Verfassung an, um einen autoritären Staat zu errichten. Die Tätigkeit der Partei wurde als Vorbereitung auf einen geplanten Hochverrat und als „hochverräterisches Unternehmen“ gewertet. Die Erkenntnisse stützten sich maßgeblich auf eigene, publizierte Aussagen und Schriften von Adolf Hitler und führenden NSDAP-Funktionären. Die Partei verstieß laut Gutachten gegen § 86 des Reichsstrafgesetzbuches, § 129 StGB sowie gegen das Republikschutzgesetz.
Obwohl das Gutachten und weitere aktualisierte Schriften (wie die Denkschrift von Ministerpräsident Otto Braun im Sommer 1932) die Verfassungsfeindlichkeit belegten, scheiterten die Verbotsbemühungen. (mit KI)

Dobrindts „gute Politik“ statt AfD-Verbot

Das erinnert fatal an den bisherigen Umgang mit dem Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das seit wenigen Wochen vorliegt: „IST DIE ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND VERFASSUNGSWIDRIG? Gutachten zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“ nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes
Eine ernsthafte Bearbeitung wird von Verantworltichen gar nicht erst erwogen. Eine Freundliche Kenntnisnahme reicht den meistern der zuständigen Ministerinnen und Ministern und den Zuständigen für die Innen- und Justizpolitik in Landtagen und Bundestag. Selten gewinnt man den Eindruck, jemand hätte sich das Gutachten mal angesehen und sich inhaltlich damit auseinandergesetzt. Exemplarisch für diese Arbeitsverweigerung steht dafür der zuständige Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der wenn es um Außengrenzen und Flüchtlingsschutz eh schon ein eher schwieriges Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit hat: Seine Einschätzung habe sich in der Frage „nicht verändert“, sagt Dobrindt bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes. Er fordert weiter, der Partei durch gute Politik die Grundlage zu entziehen. „Man muss die Bereitschaft haben, die AfD wegregieren zu wollen“, sagt der CSU-Minister. „Das ist der Auftrag, den ich auch mit meiner Politik verbinde.“ (Meldung ntv, 30.06.2026)
Der Hinweis auf „gute Politik“ und ein „Wegregieren“ ist natürlich in Anbetracht der Performance der Bundesregierung dann noch besonders dreist. Selbst wenn man der These von den ‚politikverdrossenen‘ Wählern der AfD eher wenig Empirie zuschreibt, dass die Politik von CDU / CSU / SPD irgendeinen Wähler mobilisieren könnte, daran glauben selbst Merz, Bas, Söder und Klingbeil wohl nur in feuchten Träumen (hoffe ich, alles andere wäre ja noch schrecklicher…).

Schrumpfmitte und Steigbügelhalter*

Stattdessen schielt die demokratische Schrumpfmitte weiter auf das VS-Gutachten zur Verfassungsfeindlichkeit, gerade so als ob der Verfassungsschutz eine ganz besondere Kompetenz und Expertise in der Recherche und Analyse rechtsextremer Bestrebungen hätte. Dabei sind daran sowohl historisch (die gesamte Nachkriegsgeschichte war der VS eine Versammlung kalter Krieger, die Themen und Schwerpunkte nur links von der SPD – manchmal auch in der SPD – erkennen wollte) wie auch aktuelle (Stichwort Maaßen) die allergrößten Zweifel angebracht.
Letztlich ist es aber auch egal, mit welcher Motivation man der AfD die vielbeschworenen ‚Steigbügel‘ auf dem Weg zur Macht hält, das Ergebnis bleibt!
Persönlich glaube ich Merz gerne, dass er die AfD wirklich hasst und bedrohlich findet (bei Spahn und einigen anderen bin ich mir da deutlich weniger sicher). Das spielt aber im Ergebnis leider keine Rolle, wenn man eine Politik betreibt, die das eigene Wählerpotenzial und das das SPD immer weiter erodiert und damit die Tür nach Rechtsaußen immer weiter aufreißt.

Juristenbeschimpfung?

Allen Rechtspopulisten und allen Rechtsextremisten ist gemein, dass sie die bürgerliche Justiz, so wie wir sie seit Jahrzehnten kennen, verachten, ablehnen und letztlich auch bekämpfen. Da gibt es wenig Unterschiede zwischen Orban, Erdogan, le Pen, Trump, Weidel, Kaczyński und vielen anderen auch.
Diesem Niveau sollte man sich als Linker nicht anschließen. Man sollte aber auch nicht vergessen, dass es sich um bürgerliche Justiz handelt, die dem eigene Anspruch nach nicht politisch ist. Und das beschriebt eben auch ihre Grenzen: Die politische Bewertung einer AfD vor dem Hintergrund der Geschichte, ihrer Ideologie, ihres Rassismus, ihres Hasses auf Linke, Lesben und Schwule und Andersdenkende ist von ihr nicht zu erwarten. Ein politischer Umgang mit dem Faschismus ist Aufgabe von Politik und Zivilgesellschaft. Ein Teil dieses politischen Umganges muss aber auch sein, ein Bewusstsein über den politischen Charakter und die politischen Folgen von Gerichtsentscheidungen zu schaffen. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD, dass sich ausschließlich auf die Zuversicht in eine Lösung aus Basis von Paragrafen gründet, kann auch verloren werden. Sollten sich Bundestag oder Bundesrat oder Bundesregierung sich doch noch endlich auf ein Verbotsverfahren einlassen, ist die politische Auseinandersetzung nicht ausgesetzt.

Vielleicht doch noch….

Bei allem Frust, bei allem Ärger, bei aller Wut: Die Zigtausenden gegen die AfD in Erfurt, die Massen bei den CSDs, die Großdemos im Anschluss an die Anbiederei der CDU an die AfD im Bundestag vor der Bundestagswahl, sie beweisen: Die demokratischen Massen sind da und mobilisierbar. Man darf sie nur nicht immer wieder enttäuschen mit billigen „Nie wieder“, „Wehret den Anfängen“, „Gegen Extremismus“ und anderen Floskeln des entpolitisierten Politikbetriebs.
Meine persönliche Hoffnung: Wir bekommen uns wieder auf die Straße, wir bewegen den demokratisch orientierten Teil der CDU, der nicht den Rest ihrer Prozente den wirtschaftsliberalen, sozialdarwinistischen und obrigkeitsstaatlichen Ideologien ihrer reaktionären Vortänzer opfern will. Und vielleicht gibt es doch noch Sozialdemokraten, denen neben der Regierungsbeteiligung auch irgendetwas anderes wichtig ist. Dazu noch eine Linke, die erkennt, dass man Nazis nicht stabil bekämpfen kann, wenn man die Antisemiten im eigenen Laden einfach mal so machen lässt, Grüne, die wieder Lust auf Bewegung und nicht nur Lust auf Regierung haben… Wenn dann noch die Gewerkschaften aufwachen, dann könnte sich ja noch was bewegen – nicht für die hundertste „Prüf-Demo“, sondern für ein Verbotsverfahren – mit einer öffentlichen Debatte, die Zivilgesellschaft und Demokratie wieder ernst nimmt.

* Metaphorische und Politische Bedeutung: Wird in der modernen Sprache meist abwertend verwendet. Beschreibt einen „Handlanger“ oder Wegbereiter, um eine übergeordnete Führungspersönlichkeit oder eine bestimmte Bewegung an die Macht zu bringen. Politische Koalitionen: Wenn eine kleinere Partei durch ihren Verzicht oder ihre Stimmen eine große, oft als negativ bewertete Regierungskoalition erst möglich macht, wird sie spöttisch als „Steigbügelhalter“ bezeichnet. Historische Beispiel: Ein klassisches Beispiel aus der deutschen Geschichte ist Franz von Papen. Als Politiker der Zentrumspartei ermöglichte er 1933 durch seine Intrigen und Verhandlungen die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler und fungierte damit als politischer Steigbügelhalter des Nationalsozialismus.